Berliner Versammlungsbehörde bestätigt schikanöse Auflagen für antifaschistische Gegenproteste in Spandau

18. August 2017

Pressemitteilung der Berliner Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes-Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten

18.August 2017

Wir denken die Berliner*innen werden ihren Protest dorthin tragen, wo er notwendig ist.

Nach den Auflagen der Berliner Versammlungsbehörde darf die Demonstration gegen den Neonaziaufmarsch, die um 11.00 am Bahnhof Spandau beginnt,  nicht zur Protestkundgebung, Beginn ebenfalls 11.00, in unmittelbarer Nähe des ehemaligen Kriegsverbrecher Gefängnis ziehen. Auch diese Kundgebung ist von der Behörde von der Fahrbahn der Wilhelmstraße 23, also unmittelbar gegenüber dem ehemaligen Kriegsverbrechergefängnis, in die Seitenstraße „hinweg beauflagt“ worden, um dem Neonazi-Aufmarsch den Weg frei zu machen. Zuvor war dem Anmelder dieser Ort jedoch noch zugesichert worden.

Es ist zu befürchte, dass es den Teilnehmer*innen der Demonstration verunmöglicht oder zu mindestens erheblich erschwert werden soll, von der Demonstration zu der Kundgebung auf der u.A. Petra Pau und Lala Süsskind erwartet werden, zu gelangen. Die Proteste sollen voneinander isoliert werden, während dem Neonazi –Aufmarsch der Blick auf den Hess-Wallfahrtsort ohne Abstriche genehmigt wird. Erinnern wir uns: das Kriegsverbrechergefängnis wurde von den Alliierten gesprengt um eben jenen Wallfahrtsort zu verhindern.

Auch in Anbetracht der zahlreichen neonazistischen Propagandadelikte zur Verherrlichung Rudolf Hess` und des Naziregimes in den vergangenen Tagen in Berlin und ganz Deutschland, ist es uns unverständlich, dass ein ganzer Kiez den Neonazis, der Anmelder des Naziaufmarschs Christian Malcoci war u.A. Mitglied der NSDAP/AO und der FAP, als Aufmarschgebiet zur Verfügung gestellt wird.

Wir werden gegen diese Entscheidung nicht klagen, die späte Zustellung der Bescheide, lässt dies in erfolgversprechender Weise nicht mehr zu. Das belegt einmal mehr, den Nazis ist der Bescheid schon 2 Tage früher zugestellt worden, dass hier eine bedenkliche Schräglage besteht. Es kann nicht sein, dass jeglicher demokratischer Protest, der Einsatzplanung der Polizei untergeordnet wird.

Wir drücken der Berliner Polizei die Daumen, dass sie ihre Auflagen gegenüber der neonazistischen Demonstration, nämlich jegliche NS-Verherrlichung zu unterbinden, durchsetzen kann. Wie das bei einem Aufmarsch überzeugter Nationalsozialisten möglich sein soll, NS-Verherrlichung ist Anlass, Inhalt und Form des Aufmarsches, bleibt uns allerdings ein Rätsel

Wir freuen uns auf eine große bunte entschlossene Demonstration und Kundgebung.

Wir denken die Berliner*innen werden ihren Protest dorthin tragen, wo er notwendig ist.

Faschismus ist keine Meinung, sondern ein Verbrechen!

Ein Auszug der Auflagen ist hier einzusehen:

http://spandauer-bündnis.de/allgemein/schriftliche-auflagen-zur-anti-hess-demo-erhalten

Weitere Informationen zu den Protesten, finden sich auch hier:

http://berlin-gegen-nazis.de/samstag-19-08-2017-rechtsextremer-hessmarsch-in-spandau-gegenproteste-angemeldet-einschaetzung-der-mbr/

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