PM: Rechter Terror in Neukölln – Aufklärung schon vor Prozessbeginn beschnitten?

4. August 2022

Berlin, Mittwoch, 3.August 2022

Pressemitteilung der Berliner Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten e.V. [Berliner VVN-BdA e.V.]

Rechter Terror in Neukölln – Aufklärung schon vor Prozessbeginn beschnitten?

Wir sind entsetzt! Richterin am Berliner Amtsgericht lässt Opfer der Neuköllner Neonazi-Terrorserie nicht als Nebenkläger zu.

Wir müssen feststellen das die offensichtliche Aufklärungsposse um die Neuköllner-Neonazi-Terrorserie von den aufklärungsunwilligen Ermittlungsbehörden jetzt auch auf Teile der Berliner Justiz überspringt.

Wie heute der RBB berichtete, will die Richterin im Prozess um die Neuköllner Neonazi-Terrorserie den Betroffenen Ferat Koçak nicht als Nebenkläger zulassen. Das ist nicht nur ein Schlag ins Gesicht von Ferat Koçak, sondern aller Menschen, die vom rechten Terror in Neukölln betroffen waren und sind. Und es zeugt vom mangelnden Aufklärungswillen der Richterin, schließlich haben Nebenkläger*innen z.B. im NSU-Prozess immer wieder wichtige Fragen gestellt.

Ab dem 29. August stehen in Moabit die Neonazis Sebastian Thom und Tilo Paulenz vor Gericht. Ihnen werden zwei Brandanschläge und zahlreiche weitere Delikte mit rechtsextremen und kriminellem Hintergrund vorgeworfen.Thom und Paulenz sollen am der Nacht zum 1. Februar 2018 das Auto von Ferat Kocak vor seinem Elternhaus. in Rudow angezündet zu haben. Dabei hätten Ferat Koçak durchaus ums Leben kommen können. Koçak konnte in letzter Minute das Übergreifen der Flammen auf das Gebäude verhindern. Seine Mutter erlitt im Nachhinein einen Herzinfarkt.

Zu dem sogenannten Neukölln-Komplex, einer nicht abreissenden Serie von rassistischen und faschistischen Gewalttaten in Neukölln, gehören auch der unaufgeklärte Mord an Burak Bektaş am 5. April 2012 und der Mord an Luke Holland am 20.09.2015. Genauso wie die Angriffe, Anschläge und Bedrohungen gegen Linke, Migrantinnen, Buchläden und Kneipen.

Verhandelt wird dieser offensichtliche Mordanschlag erst einmal als Sachbeschädigung. Und dies, so die Richterin in ihrer Ablehnung der Nebenklage erlaube nur in besonderen Fällen eine Nebenklage. Das wären z.B. Traumatisierungen oder erhebliche körperliche Verletzungen“.

Das jedoch wischt die Richterin empathielos vom Tisch – „die weiter vorgetragenen Folgen der Tat für den Zeugen Koçak begründen keine körperlichen oder seelischen Schäden von einer Erheblichkeit, die in §395, Absatz 3 StPO vorausgesetzt wird.“ Das heißt für uns auch, dass die Richterin die Schwere und Auswirkungen des Anschlags schon vor der Verhandlung relativiert.

Ihre Kollegin und Sprecherin der Berliner Strafgerichte, Lisa Jani, drückt es diplomatisch aus Es könne „durchaus sein, dass ein anderer Richter anders entscheiden hätte“.

Dem schließen wir uns an. Die Mißachtung von Opfern nazistischer und rassistischer Gewalt hat in diesem Land eine lange Tradition, damit muß endlich gebrochen werden.

Wir fordern Aufklärung!

https://www.rbb24.de/politik/beitrag/2022/08/neukoelln-anschlagserie-richterin-lehnt-opfer-als-nebenklaeger-ab.html

https://www.rbb-online.de/abendschau/videos/20220803_1930/rechstextrem-anschlagsserie-neukoelln-ferat-kocak-linke-nebenklage-prozess.html

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Markus Tervooren | Geschäftsführer
Berliner Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes –
Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten e.V.
[Berliner VVN-BdA e.V.]

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