Finanzamt rudert zurück – VVN-BdA ab 2019 wieder gemeinnützig!

25. März 2021

Gemeinnützigkeit

Pressemitteilung: Finanzamt rudert zurück – VVN-BdA ab 2019 wieder gemeinnützig!

Der erste Schritt ist getan: Über unsere Anwälte erreichte uns heute die Mitteilung des Finanzamtes für Körperschaften I in Berlin für das Jahr 2019: die VVN-BdA ist wieder gemeinnützig.

Das ist ein gutes und wichtiges Signal für den Antifaschismus in diesem Land!

Zur Begründung teilt das Finanzamt mit, die Gemeinnützigkeit könne „nach eingehender Prüfung“ gewährt werden, da die Bundesvereinigung der VVN-BdA im Jahr 2019 im Verfassungsschutzbericht des bayerischen Geheimdienstes nicht mehr als „extremistische Organisation“ eingestuft sei. Aufgrund der geänderten Einstufung stehe der Paragraph 51 der Abgabenordnung der Anerkennung der Gemeinnützigkeit „nicht im Wege“.

Die VVN-BdA wertet das als Signal, dass die Vernunft siegen wird und wir sind jetzt zuversichtlich, bald auch eine positive Nachricht für die Jahre 2016-18 zu erhalten. 

An dieser Stelle bedanken wir uns schon einmal bei allen, die uns bei dieser schwierigen und langen Auseinandersetzung unterstützt haben! Durch die große Solidarität, die verstärkte Öffentlichkeit und den lauten Protest von Vielen wurde deutlich, welche Bedeutung die VVN-BdA in diesem Land bis heute innehat, und dass Antifaschismus eine  breite gesellschaftliche Basis hat.

Gemeinsam sind wir stark!

Für Presseanfragen stehen wir gerne zur Verfügung.

Kontakt:
Hannah Geiger (Pressereferentin VVN-BdA)
presse@vvn-bda.de
Mobil |Mobile +49 (0)178 2785958
Telefon (+49) 030-55579083-4
Telefax (+49) 030-55579083-9

Save the date: Online-Veranstaltungsreihe zur Gemeinnützigkeit!

19. März 2021

Welche Hintergründe hat der Entzug der Gemeinnützigkeit? Was sind historische Beispiele von Repression gegen die VVN-BdA und wen schützt eigentlich der Verfassungsschutz? Organisiert von der Bundesvereinigung der VVN-BdA, der bayerischen Landesvereinigung und der BO Friedrichshain-Kreuzberg gehen wir diesen Fragen in einer spannenden Veranstaltungsreihe nach. Dazu haben wir interessante Gäste eingeladen, die in vier Zoom-Webinaren mit uns diskutieren werden.

Zoom-Einladung:

Um an der ersten Veranstaltung am 25. März um 20 Uhr teilzunehmen, bitte auf den nachfolgenden Link klicken:
https://zoom.us/j/93272916346…
Kenncode: 003644
Oder mit einem Fingertipp auf dem iPhone :
Deutschland: +496950502596,,93272916346#,,,,*003644# or
+496971049922,,93272916346#,,,,*003644#
Oder Telefon:
Wählen:
Deutschland: +49 695 050 2596 or +49 69 7104 9922 or +49 30
5679 5800 or +49 69 3807 9883
Webinar-ID: 932 7291 6346
Kenncode: 003644
Verfügbare internationale Nummern: https://zoom.us/u/adDuHakazE

Pressemitteilung „Kein Freistellungsbescheid zur Gemeinnützigkeit jetzt auch für Berliner VVN-BdA e.V?“

5. März 2021

Pressemitteilung der Berliner Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten e.V. [Berliner VVN-BdA e.V.] – 3. März 2021

Auskunft vom Finanzamt: „Sie wissen schon warum.“

Hat Senator Kollatz die Kontrolle über seine Verwaltung verloren?

Seit Herbst 2020 liegen dem Berliner Finanzamt für Körperschaften I alle Unterlagen vor, die im Rahmen der Steuererklärung einzureichen waren, um die Anerkennung der Gemeinnützigkeit der Jahre 2017 – 2019 für die Berliner Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten zu prüfen. Nun, Monate später, erfolgte erst auf Nachfrage die mündliche Mitteilung, dass ein Bescheid zwar existiere, aber der Berliner VVN-BdA nicht zugesandt werden dürfe. O-Ton Finanzamt: „Sie wissen schon warum.“

„Nein wir wissen nicht warum.“ konstatiert Markus Tervooren, Geschäftsführer der Berliner VVN-BdA und führt aus: „Die Berliner VVN-BdA wird in keinem Verfassungsschutzbericht erwähnt, welche die einzige Grundlage für die Ausführungsbestimmungen der Finanzämter bezüglich der Anerkennung oder Verweigerung der Gemeinnützigkeit für Vereine bilden. Wir fragen uns also welche anderen Gründe es für das Verhalten des Berliner Finanzamtes geben kann. Schon die Aberkennung der Gemeinnützigkeit des Bundesvereinigung der VVN-BdA aufgrund haltloser Behauptungen des bayrischen(sic!) VS ist schon ein nicht hinnehmbarer Skandal. Dehnt das Finanzamt dieses Vorgehen jetzt eigenmächtig auch auf weitere Vereinigungen aus?“

Tervooren erklärt weiter: „Wir verstehen nicht, weshalb unter einer Rot-Rot-Grünen Regierung in Berlin die Gemeinnützigkeit der Berliner VVN-BdA überhaupt zur Disposition steht. Schließlich haben uns Vertreter*innen der Parteien der Koalition dankenswerterweise immer wieder versichert, es gäbe keinerlei Probleme für die Berliner VVN-BdA. Schließlich hat auch Manuela Schmidt, Vizepräsidentin des Abgeordnetenhauses und Haushälterin der Berliner LINKEN, uns immer wieder signalisiert und jüngst gegenüber dem Tagesspiegel bestätigt, dass Finanzsenator Matthias Kollatz ihr dies versichert habe. Gleichlautende Signale gab es auch im vergangenen Jahr von Vertreter*innen der SPD-Fraktion. Vielleicht sollten die Koalitionsparteien mal miteinander reden?

Es ist nicht das erste Mal, dass das Berliner Finanzamt im Zusammenhang mit der VVN-BdA ein fragwürdiges Verhalten an den Tag legt. Neben der bisher immer noch nicht erfolgten Anerkennung der Gemeinnützigkeit für die Bundesvereinigung, musste 2020 auch die Kreisvereinigung der VVN-BdA Pankow lange um die Anerkennung ihrer Gemeinnützigkeit bangen. Wie die Berliner VVN-BdA wird die Pankower Kreisvereinigung in keinem Verfassungsschutzbericht des Bundes oder der Länder erwähnt.

Für die Berliner VVN-BdA bedeutet die momentane Situation eine ungemeine Unsicherheit, da z.B. nicht klar ist, ob und für welchen Zeitraum noch Spendenbescheinigungen ausgestellt werden dürfen oder unser Verein von der Körperschaftsteuer befreit ist. Die finanzielle Basis unsererer Arbeit ist damit bedroht. Diese Unsicherheit kommt für die älteste antifaschistische Organisation in Berlin zur Unzeit. Die Blockadehaltung des Berliner Finanzamtes kommt letztlich nur der AfD und anderen rechten und faschistischen Organisationen zugute. „Von der AfD und ihren Kumpanen sind wir ein solches Verhalten gewohnt, besonders in Marzahn-Hellersdorf stehen aktive Antifaschistinnen und Antifaschisten gerade wieder im Fadenkreuz der Rechten.“ meint Markus Tervooren, „dass allerdings die Berliner Verwaltung unter einem Rot-Rot-Grün geführten Berliner Senat die Kampagne der AfD mittelbar zu unterstützen scheint ist für uns neu.“

Wir fragen uns deshalb – was ist faul im Berliner Finanzamt? Und welche Rolle spielt der Finanzsenator “

Berliner Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten

Berlin, 03.03.2021

Pressemitteilung: Mumia Abu-Jamal an Corona erkrankt – wir fordern seine Freilassung!

4. März 2021

4. März 2021

Unser Ehrenmitglied, der ehemalige Black Panther-Aktivist Mumia Abu-Jamal, ist positiv auf Covid-19 getestet worden. Das wurde auf der Homepage der Unterstützer:innen, The Jamal Journal, bekannt gegeben. Er leide an akuten Atembeschwerden und Schmerzen in der Brust.

Der Bürgerrechtler sitzt seit 1982 nach einem Prozess mit fragwürdigen Indizien und Zeugenaussagen, wegen des Mordes an einem weißen Polizisten im Gefängnis. Seine Schuld wurde nie bewiesen, mittlerweile hat den Mord ein anderer gestanden. Mumia bleibt trotzdem in Haft.

Zwei Hinrichtungstermine Abu-Jamals wurden nach internationalen Protesten abgesagt und 2011 wurde sein Strafmaß auf lebenslänglich ohne Möglichkeit der Haftverkürzung herabgesetzt. Proteste und Gnadengesuche, auch von der VVN-BdA an den ehemaligen US-Präsidenten Barack Obama, blieben erfolglos.

Bereits vier Gefangene im SCI Mahanoy-Gefängnis in Pennsylvania sind an Corona gestorben, viele weitere seiner Mitgefangenen im selben Zellentrakt sind ebenfalls erkrankt. Mumia Abu-Jamal ist seit vielen Jahren Herzkrank und leidet an einer chronischen Hepatitis C, weshalb er zur Hochrisikogruppe gehört.

Wir fordern die umgehende Freilassung von Mumia Abu-Jamal und eine adäquate, medizinische Behandlung für ihn und alle anderen Hochrisiko-Patient:innen!

Nach 40 Jahren muss Mumia endlich Gerechtigkeit widerfahren und er muss umgehend freigelassen werden!

Kontakt:

Hannah Geiger, Pressereferentin VVN-BdA
presse@vvn-bda.de
Mobil |Mobile +49 (0)178 2785958
Telefon (+49) 030-55579083-4
Telefax (+49) 030-55579083-9

Thomas Willms, Bundesgeschäftsführer VVN-BdA
bundesbuero@vvn-bda.de
Telefon (+49) 030-55579083-2
Telefax (+49) 030-55579083-9

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