30. Mai 2024: Veranstaltung „Die Arbeit der extrem rechten AfD auf kommunaler Ebene“ in Lichtenberg

24. Mai 2024

Im Juni 2024 finden auch in Deutschland die Wahlen zum Europäischen Parlament statt. Im gleichen Jahr wird in mehreren Bundesländern kommunal oder der Landtag gewählt. Nicht nur in ihren Hochburgen müssen wir mit deutlichen Zugewinnen der Alternative für Deutschland (AfD) rechnen.

Bereits seit mehreren Jahren ist die AfD flächendeckend in den kommunalen Parlamenten bzw. Vertretungen. Sie hat dem Grundsatz der Gleichwertigkeit und der gleichen Würde aller Menschen, der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit den Kampf angesagt.

Gemeinsam mit verschiedenen Expert*innen möchten wir einen Blick auf die Arbeit in den Kommunen werfen und über folgende Fragen diskutieren: Wie agiert die AfD auf kommunaler Ebene? Wie verhält sie sich in Stadträten, Kreistagen und Bezirksvertretungen? Steht die vielbeschworene Brandmauer noch? Wie kann die demokratische Zivilgesellschaft mit einer erstarkten AfD auf kommunaler Ebene umgehen?

Mit:

Jana Adam (Lichtenberger Register)

Simon Brost (Mobile Beratung gegen Rechtsextremismus Berlin)

Anika Taschke (Rosa-Luxemburg-Stiftung)

Flyer:

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Eine Veranstaltung der VVN-BdA Lichtenberg

Ausschlussklausel: Die Veranstaltenden behalten sich vor, von ihrem Hausrecht Gebrauch zu machen und Personen, die extrem rechten Parteien und/oder Organisationen angehören, der extrem rechten Szene zuzuordnen sind oder bereits in der Vergangenheit durch rassistische, nationalistische, antisemitische, verschwörungsideologische oder sonstige menschenverachtende Äußerungen in Erscheinung getreten sind, den Zutritt zur Veranstaltung zu verwehren oder von dieser auszuschließen.

27. Mai 2024: Antifaschistische Kundgebung – Gegen die Instrumentalisierung des Erinnerns

23. Mai 2024

Am 13. Mai beschmierten Unbekannte das Deportationsdenkmal in der Levetzowstraße mit anti-Israelischen Parolen. Der Moabiter Verein „Sie waren Nachbarn“ machte die Beschädigung öffentlich.

Die Tat, die eine Verbindung des Denkmals für die jüdischen Opfer des Nationalsozialismus mit einer Parole im Kontext des aktuellen Krieges Israels gegen die Hamas im Gaza herstellt, verurteilen wir deutlich als einen Angriff auf das Gedenken. Das Denkmal wurde nicht zufällig ausgewählt. Wenn vorgegeben wird, Israels Vorgehen kritisieren zu wollen, aber ein Denkmal für im NS deportierte JüdinnenJuden beschädigt wird, dann handelt es sich um nichts anderes als Antisemitismus. Dieser Angriff reiht sich ein in eine Vielzahl von Vorfällen im Kontext des Krieges, die sich gegen Orte jüdischen Lebens und Gedenkorte oder -tage der NS-Judenvernichtung richteten. Alleine in Berlin kommt es seit einigen Monaten vermehrt zu antisemitischen und anti-Israelischen Aktionen. Am Jahrestag der Auschwitz-Befreiung im Januar 2024 veranstalteten palästina-solidarische Gruppen in Berlin-Mitte eine Kundgebung, bei der es zu Gleichsetzungen der Judenvernichtung im NS mit dem militärischen Vorgehen Israels kam.

Bereits November 2023 wurde im Tiergarten ein Schaukasten zu jüdischem Leben im Bezirk gezielt zerstört und in Brand gesetzt. Bundesweite Bekanntheit erlangte auch der Brandanschlag auf die Synagoge des Vereins Kahal Adass Jisroel in Mitte im Oktober 2023. Eine Mitte Mai eröffnete Ausstellung am Bebelplatz, die auf das Schicksal der 132 am 7. Oktober entführten Geiseln aufmerksam macht, bestand keine 24 Stunden, bevor sie mit roten Dreiecken und Parolen beschmiert wurde.

Als Antifaschistinnen sind wir besorgt über den alarmierenden Anstieg antisemitischer Gewalt seit dem Hamas-Massaker im Oktober letzten Jahres. Wir stehen solidarisch an der Seite der bedrohten Jüdinnen*Juden und verwehren uns gegen jede Instrumentalisierung und jeden Angriff auf die Erinnerung an die Verbrechen des Nazi-Regimes.

Deshalb rufen wir am Montag, den 27. Mai 2024 ab 18 Uhr zu einer antifaschistischen Kundgebung am Denkmal in der Levetzowstraße auf.

Gegen jeden Antisemitismus!

Antifaschistisches Bündnis zum Gedenken an die November Pogrome in Berlin

75 Jahre Grundgesetz: Grund- und Menschenrechte in Gefahr

23. Mai 2024

Am 8. Mai 1945 endeten Nazi-Terror, Vernichtungskrieg und Völkermord mit der militärischen Zerschlagung des Deutschen Reiches durch die Alliierten.

Am 23. Mai 1949 verabschiedete der Parlamentarische Rat das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland als Gegenentwurf zum NS-Staat, geprägt von der Erfahrung der Nazi-Barbarei und verpflichtet dem Vermächtnis „Nie wieder!“

  • Programmatisch heißt es in Artikel 1 Satz 1: „Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“ 75 Jahre danach ist diese grundlegende Bestimmung staatlichen Handelns in Gefahr. Mit der AfD konnte sich nun eine völkisch-nationale Partei entwickeln, die schon diesen ersten Verfassungsgrundsatz täglich mit Füßen tritt, und die mit dem Faschisten Björn Höcke in Thüringen 2024 „die Machtfrage stellen“ will. Wir fordern die zuständigen Organe, Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat auf, im Geiste von Artikel 139 – der Parteien in der Tradition der NSDAP schlicht verbietet – und entsprechend Artikel 21 Grundgesetz ein Verfahren zum Verbot der AfD beim Bundesverfassungsgericht zu beantragen.
  • Die „Väter und Mütter“ des Grundgesetzes haben aus leidvoller Erfahrung der Verfolgten des Nazi-Regimes in Artikel 16(2) verankert: „Politisch Verfolgte genießen Asylrecht.“ Ohne Einschränkung. Die ersten Einschränkungen folgten auf das Pogrom von Rostock, weitere folgten. Mit der Reform des „Gemeinsamen Europäischen Asylrechts“ (GEAS) und den damit verbundenen Abkommen mit Staaten, die Menschen an der Weiterreise nach Europa hindern sollen, bleibt davon nichts übrig. Wir fordern die Bundesregierung auf, von Menschenrechten nicht nur zu reden und Verantwortung zu übernehmen für die Menschen, die vor Elend, Unterdrückung und den Folgen des Klimawandels fliehen und ihnen den Schutz zu gewähren, den sie so dringend benötigen.
  • Artikel 5 garantiert das Recht auf freie Meinungsäußerung und in Artikel 8 des Grundgesetzes heißt es: „Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln. …“ Aktuell ist eine starke Einschränkung dieses Grundrechts zu beobachten: Immer wieder werden antifaschistische Proteste ebenso kriminalisiert wie z. B. Proteste von Klima-Aktivist:innen; oft schon durch entsprechende Verlautbarungen und Warnungen im Vorfeld, durch Anzeigen und immer auch wieder Anklagen – im Extremfall mit dem Strafvorwurf der „Bildung einer kriminellen Vereinigung“ nach Paragraf 129 StGB, die schon bei anfänglichem Verdacht einschneidende Maßnahmen erlauben. Wir fordern von der Bundesregierung die Anerkennung des Rechts auch auf scharfe Kritik und friedlichen Protest, auch wenn er stört. Das gehört zu einer stabilen Demokratie.

Vor 90 Jahren: Justizmord an Richard Hüttig

16. Mai 2024

Montag, 20. Mai 2024, 18:30 Uhr,

Antifa Jour fixe der Berliner VVN-BdA

Café Sibylle, Karl-Marx-Allee 72, 10243 Berlin

Richard Hüttig wurde am 14. Juni 1934 als erster Kommunist nach eiligem Todesurteil mit einem Handbeil unter freiem Himmel enthauptet. Er hatte in Charlottenburg gegen die NSDAP gekämpft, unbewaffnet, mit Argumenten und Fäusten – gegen den immer größer werdenden Einfluss der Nazis in seinem Bezirk. Nach einer Auseinandersetzung mit der SS, bei der der Nazi von der Ahe zu Tode kam, wurde er verhaftet und mit weiteren 16 Mitgliedern seiner Häuserstaffel vor Gericht gestellt, obwohl die Polizei zuvor SA-Männer als Täter ausgemacht hatte.

Stefan Knobloch, ausgewiesener Kenner Charlottenburger und Berliner Archive, ist zu Richard Hüttig erneut die Archive durchgegangen und wird uns seine neuen Erkenntnisse vorstellen.

Antifa Jour fixe der Berliner VVN-BdA
Immer am 3. Montag des Monat
Immer im Café Sibylle
Immer um 18.30 Uhr

Antifa Jour fixe der Berliner VVN-BdA

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