Berliner Versammlungsbehörde bestätigt schikanöse Auflagen für antifaschistische Gegenproteste in Spandau

18. August 2017

Pressemitteilung der Berliner Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes-Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten

18.August 2017

Wir denken die Berliner*innen werden ihren Protest dorthin tragen, wo er notwendig ist.

Nach den Auflagen der Berliner Versammlungsbehörde darf die Demonstration gegen den Neonaziaufmarsch, die um 11.00 am Bahnhof Spandau beginnt,  nicht zur Protestkundgebung, Beginn ebenfalls 11.00, in unmittelbarer Nähe des ehemaligen Kriegsverbrecher Gefängnis ziehen. Auch diese Kundgebung ist von der Behörde von der Fahrbahn der Wilhelmstraße 23, also unmittelbar gegenüber dem ehemaligen Kriegsverbrechergefängnis, in die Seitenstraße „hinweg beauflagt“ worden, um dem Neonazi-Aufmarsch den Weg frei zu machen. Zuvor war dem Anmelder dieser Ort jedoch noch zugesichert worden. Berliner Versammlungsbehörde bestätigt schikanöse Auflagen für antifaschistische Gegenproteste in Spandau weiterlesen »

Schikanöse Auflagen gegen Anti-Heß-Demonstration in Spandau

15. August 2017

Pressemitteilung der Berliner Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes –
Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten e.V.
[Berliner VVN-BdA e.V.]

Schikanöse Auflagen gegen Anti-Heß-Demonstration in Spandau

Breites gesellschaftliches Bündnis gegen „Heß-Neonaziaufmarsch“ in Spandau

Polizei will antifaschistische Demonstration nicht direkt vom Bahnhof Spandau zum Kundgebungsort am ehemaligen Kriegsverbrechergefängnis laufen lassen

Es könnte so einfach wie eindeutig sein:

Die von einem breiten gesellschaftlichen Bündnis getragene Protest­demonstration – neben dem Spandauer Bündnis gegen Rechts rufen SPD, Grüne, Linke, Kirchen, Berliner Wohlfahrtsverbände, das Jüdische Forum für Demokratie und gegen Antisemitismus, Antifagruppen, die Spandauer und Berliner VVN-BdA dazu auf – wird am Samstag, den 19. August 2017, ab 11.00 Uhr vom Bahnhof Spandau mit einer Demonstration zur angemeldeten Kundgebung am Gelände des ehemaligen Kriegsverbrechergefängnisses laufen.

Die angemeldete Strecke führt vom Bahnhof Spandau über die Klosterstraße und Wilhelmstraße bis zur Wilhelmstraße 23. Dort ist ab 11.00 eine Protestkundgebung angemeldet, das Ziel der Demonstration.

Bis jetzt möchte die Polizei die Demonstration jedoch nicht bis dahin laufen lassen und schon vorher beenden. Durch die angekündigten Absperrmaßnahmen zur Durchführung der Neonazi-Demonstration wird es auch allen Teilnehmer*innen der Kundgebung schwergemacht, ohne kilometerweite Umwege zur Kundgebung zu kommen.

Gleichzeitig glaubt die Innenbehörde, durch Auflagen der Neonazi-Demo ihren NS-verherrlichenden Charakter nehmen zu können. Wie das funktionieren kann. bleibt ihr Geheimnis, ist doch NS-Verherrlichung Anlass, Grund und Inhalt dieser Demonstration, die von dem Teil der Neonaziszene angemeldet, beworben und durchgeführt wird, der sich offensiv auf die NSDAP und Heß‘ Antisemitismus bezieht und der, nebenbei bemerkt, auch mit großen Teilen des NSU-Sympathisanten- und Unterstützungsumfeldes identisch ist.

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NS-Verherrlichung stoppen! Kein Heß-Gedenkmarsch in Spandau am 19.08. 2017

13. August 2017

NS-Verherrlichung stoppen!
Antifaschistische Demonstration | 19.8.2017 | 11.00 | Bahnhof-Spandau
Antifaschistische Kundgebung | Ab 11.00 | Wilhelmstraße | Gatower Straße

Aufruf des Spandauer Bündnis gegen Rechts >>>>

Neonazis wollen am Samstag, den 19. August 2017, durch Charlottenburg und Spandau marschieren und den größten Nazi-Aufmarsch Deutschlands durchführen. Anlass ist der 30. Todestag von Rudolf Heß, der sich am 17. August 1987 im Kriegsverbrechergefängnis der Alliierten in Berlin-Spandau das Leben nahm. Wir sagen: NS-Verherrlichung stoppen! Kein Heß-Gedenkmarsch in Berlin!

Der Todestag von Rudolf Heß entwickelte sich von Anfang an zum alljährlichen “Jour fixe” der deutschen und europäischen Nazi-Szene. Der angebliche „Friedensflieger“ und bis 1941 Stellvertreter Hitlers wurde zur Symbolfigur von alten und neuen Nazis. Sofort wurde das Gerücht in Umlauf gebracht, Heß sei von den Alliierten umgebracht worden. Aus dem Grund ist das diesjährige Motto “Mord verjährt nicht”. Schon im Jahr 1990 marschierten über tausend Jung- und Altnazis durch Wunsiedel, wo sich bis 2011 dessen Grab befand. Zwischen 1991 und 2000 wurden die Aufmärsche gerichtlich verboten. Anschließend durften Demonstrationen durchgeführt werden und mehrere tausend Alt- und Neonazis kamen zum Gedenken an den Hitlerstellvertreter Rudolf Heß.

In seinen Schlussworten bei den Nürnberger Kriegsverbrecherprozessen, sagte Rudolf Heß, dass er “nichts bereue” und das er als Nationalsozialist ein treuer “Gefolgsmann” des Führers war. Diese Worte brachten ihn folgerichtig bis zu seinem Lebensende in das Gefängnis. Sie spiegeln aber auch das Selbstbild und Selbstverständnis heutiger Neonazis wieder. „Rudolf Heß – Märtyrer des Friedens“: unüberhörbar hallte diese geschichtsklitternde, NS-verherrlichende Parole viele Jahre durch das kleine oberfränkische Provinzstädtchen Wunsiedel. Diese Parole war auch wieder auf dem Neonazi-Konzert „Rock-gegen Überfremdung“ Mitte Juli In Themar, zu hören auf dem 6000 Neonazis aus Deutschland und den Nachbarländern zusammenkamen.

Das neonazistische Gedenken an Rudolf Heß stellt somit ein Teil einer genuin national-sozialistischen Erlebniswelt dar. Es sollen Traditionslinien zu Personen und Ereignissen aus der Zeit der Nationalsozialismus geschaffen werden. Täter und Täterinnen sollen zu Opfern umgelogen, die deutsche Geschichte soll umgedeutet werden. Es gibt jedoch keinen positiven Bezug auf die verbrecherische deutsche Vergangenheit des Nationalsozialismus. Es kann und darf nicht sein, dass die alten und neuen Nazis durch Spandau marschieren. Ein Aufmarsch ist ein Schlag ins Gesicht der Opfer von Nazis und Neonazis.  Aus dem Grund heißt es: antifaschistischer Widerstand am 19.08. in Spandau!

NS-Verherrlichung stoppen!
Kein Heß-Gedenkmarsch in Spandau!

Genauere Informationen unter http://spandauer-bündnis.de/ oder www.berlingegenrechts.de

Sehr geehrter Innensenator Andreas Geisel! Wo bleibt ein Verbot des „Rudolf-Heß-Marsch“ am 19. August in Spandau?

7. August 2017

Offener Brief und Pressemitteilung der Berliner Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes-Bund der Antifaschist*innen und Antifaschisten

Berlin, 7. August 2017

Sehr geehrter Innensenator Andreas Geisel!

Wo bleibt ein Verbot des „Rudolf-Heß-Marsch“ am 19. August in Spandau?

Mit Verwunderung und wachsendem Unverständnis nehmen wir das Schweigen des Berliner Innensenta(or)s zum geplanten neonazistischen „Rudolf-Heß-Marsch“ am 19. August in Spandau zum 30. Todestages des ehemaligen Stellvertreters Adolf Hitlers auf.

Wir fordern sie auf: Setzen Sie sich für ein Verbot der geplanten Demonstration und der Verherrlichung des NS-Regimes und seiner Verbrechen ein.

Sämtliche Erlasse und Gesetze, die nach dem Erlass der sog. „Nürnberger Rassegesetzen“, die zunehmende Entrechtung der Juden in Deutschland bestimmten, trugen Heß’ Unterschrift. Er war ein überzeugter Antisemit. Im Schlusswort zu seiner Verurteilung in den Nürnberger Prozessen wurde wegen Planung eines Angriffskrieges und Verschwörung gegen den Weltfrieden zu lebenslanger Haft sagte er: „Ich bin glücklich, zu wissen, daß ich meine Pflicht getan habe meinem Volke gegenüber, meine Pflicht als Deutscher, als Nationalsozialist, als treuer Gefolgsmann meines Führers. Ich bereue nichts.“

Das macht ihn bis heute zum Idol und Mythos und auch ideologisch und organisatorischen Kristallisationspunkt der militanten deutschen und europäischen Neonaziszene und ihm will diese am 19. August in unmittelbarer Nähe des ehemaligen Kriegsverbrechergefängnisses huldigen. Hier will auch das NSU-Unterstützungsumfeld marschieren. Herr Innensenator lassen sie das nicht zu!

Der Anmelder der Neonazi-Demonstration ist Christian Häger. Der ehemalige Kader und Chef des “Aktionsbüro Mittelrhein” (ABM) sowie des “Braunen Hauses” in Bad Neuenahr-Ahrweiler ist heute Mitglied der NPD. Gegen Häger und 25 weiteren Neonazis des ABM wurde am 20. August 2012 einer der größte Prozess gegen Nazis in der Geschichte der BRD eingeleitet. Es wurde wegen der Bildung einer kriminellen Vereinigung ermittelt. Ende Mai dieses Jahrs wurde das Verfahren fatalerweise eingestellt. Der Staatsanwalt ging in Rente, der Prozess war wegen “Überlänge” geplatzt.

In den vergangenen 30 Jahren ist es den Neonazis immer wieder gelungen, trotz massiver antifaschistischer Proteste, Aufmärsche zu Ehren Heß, davon etliche im fränkischen Wunsiedel, durchzuführen. Doch zahlreiche Aufmärsche wurden auch durch Verbote gestoppt. Eine Änderung des Strafgesetzbuches im Jahr 2005, das die Billigung, Rechtfertigung oder Verherrlichung der nationalsozialistischen Herrschaft unter Strafe stellt, ermöglichte ein Verbot der Aufmärsche. Diese Entscheidungen wurde vom Verwaltungsgericht Bayreuth, dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof und dem Bundesverfassungsgericht bestätigt.

Dass das gewählte Motto der diesjährigen Heßdemonstration „Mord verjährt nicht! Gebt die Akten frei – Recht statt Rache“ ein gewiss untauglicher Versuch ist, von dem eigentlichen Ziel nämlich der öffentlichen gemeinsamen Billigung, Rechtfertigung und Verherrlichung des Naziregimes abzulenken, liegt auf der Hand.

Herr Geisel handeln Sie! Die Opfer der alten und neuen Nazis werden es ihnen danken.

Berliner Bürger*innen und Antifaschist*innen haben damit bereits begonnen. Am 19. August wird von einem breiten Bündnis zu einer Demonstration, die am Bahnhof Spandau startet und zu einer Kundgebung am Gelände des abgerissenen Kriegsverbrechergefängnisses, aufgerufen. Die Bezirksverordnetenversammlung Spandau hat den geplanten Neonazi-Aufmarsch verurteilt.

Faschismus ist keine Meinung, sondern ein Verbrechen!

Berliner Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes –
Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten e..V.

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