Sehr geehrter Innensenator Andreas Geisel! Wo bleibt ein Verbot des „Rudolf-Heß-Marsch“ am 19. August in Spandau?

7. August 2017

Offener Brief und Pressemitteilung der Berliner Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes-Bund der Antifaschist*innen und Antifaschisten

Berlin, 7. August 2017

Sehr geehrter Innensenator Andreas Geisel!

Wo bleibt ein Verbot des „Rudolf-Heß-Marsch“ am 19. August in Spandau?

Mit Verwunderung und wachsendem Unverständnis nehmen wir das Schweigen des Berliner Innensenta(or)s zum geplanten neonazistischen „Rudolf-Heß-Marsch“ am 19. August in Spandau zum 30. Todestages des ehemaligen Stellvertreters Adolf Hitlers auf.

Wir fordern sie auf: Setzen Sie sich für ein Verbot der geplanten Demonstration und der Verherrlichung des NS-Regimes und seiner Verbrechen ein.

Sämtliche Erlasse und Gesetze, die nach dem Erlass der sog. „Nürnberger Rassegesetzen“, die zunehmende Entrechtung der Juden in Deutschland bestimmten, trugen Heß’ Unterschrift. Er war ein überzeugter Antisemit. Im Schlusswort zu seiner Verurteilung in den Nürnberger Prozessen wurde wegen Planung eines Angriffskrieges und Verschwörung gegen den Weltfrieden zu lebenslanger Haft sagte er: „Ich bin glücklich, zu wissen, daß ich meine Pflicht getan habe meinem Volke gegenüber, meine Pflicht als Deutscher, als Nationalsozialist, als treuer Gefolgsmann meines Führers. Ich bereue nichts.“

Das macht ihn bis heute zum Idol und Mythos und auch ideologisch und organisatorischen Kristallisationspunkt der militanten deutschen und europäischen Neonaziszene und ihm will diese am 19. August in unmittelbarer Nähe des ehemaligen Kriegsverbrechergefängnisses huldigen. Hier will auch das NSU-Unterstützungsumfeld marschieren. Herr Innensenator lassen sie das nicht zu!

Der Anmelder der Neonazi-Demonstration ist Christian Häger. Der ehemalige Kader und Chef des “Aktionsbüro Mittelrhein” (ABM) sowie des “Braunen Hauses” in Bad Neuenahr-Ahrweiler ist heute Mitglied der NPD. Gegen Häger und 25 weiteren Neonazis des ABM wurde am 20. August 2012 einer der größte Prozess gegen Nazis in der Geschichte der BRD eingeleitet. Es wurde wegen der Bildung einer kriminellen Vereinigung ermittelt. Ende Mai dieses Jahrs wurde das Verfahren fatalerweise eingestellt. Der Staatsanwalt ging in Rente, der Prozess war wegen “Überlänge” geplatzt.

In den vergangenen 30 Jahren ist es den Neonazis immer wieder gelungen, trotz massiver antifaschistischer Proteste, Aufmärsche zu Ehren Heß, davon etliche im fränkischen Wunsiedel, durchzuführen. Doch zahlreiche Aufmärsche wurden auch durch Verbote gestoppt. Eine Änderung des Strafgesetzbuches im Jahr 2005, das die Billigung, Rechtfertigung oder Verherrlichung der nationalsozialistischen Herrschaft unter Strafe stellt, ermöglichte ein Verbot der Aufmärsche. Diese Entscheidungen wurde vom Verwaltungsgericht Bayreuth, dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof und dem Bundesverfassungsgericht bestätigt.

Dass das gewählte Motto der diesjährigen Heßdemonstration „Mord verjährt nicht! Gebt die Akten frei – Recht statt Rache“ ein gewiss untauglicher Versuch ist, von dem eigentlichen Ziel nämlich der öffentlichen gemeinsamen Billigung, Rechtfertigung und Verherrlichung des Naziregimes abzulenken, liegt auf der Hand.

Herr Geisel handeln Sie! Die Opfer der alten und neuen Nazis werden es ihnen danken.

Berliner Bürger*innen und Antifaschist*innen haben damit bereits begonnen. Am 19. August wird von einem breiten Bündnis zu einer Demonstration, die am Bahnhof Spandau startet und zu einer Kundgebung am Gelände des abgerissenen Kriegsverbrechergefängnisses, aufgerufen. Die Bezirksverordnetenversammlung Spandau hat den geplanten Neonazi-Aufmarsch verurteilt.

Faschismus ist keine Meinung, sondern ein Verbrechen!

Berliner Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes –
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