AfD Verbot jetzt | Kundgebung zur Bundesratssitzung mit Besuch aus NRW

15. Oktober 2026

Berlin |  16. Oktober 2026 |  12.30 (Neue Uhrzeit!) |  Leipziger Platz

AfD Verbot jetzt | Kundgebung zur Bundesratssitzung mit Besuch aus NRW

Am 16.10.26 wählt der Bundesrat Hendrik Wüst zum neuen Präsidenten. Wir wollen ihn zusammen mit den Freund*innen vom Bündnis AfD Verbot jetzt – NRW Appell daran erinnern, dass der Bundesrat jetzt dringend ein Parteiverbotsverfahren beim Bundesverfassungsgericht beantragen muss.

Gerade in Anbetracht einer drohenden Regierungsübernahme der AfD in Sachsen-Anhalt mit einem Ministerpräsidenten Siegmund Ulrich ist müssen die demokratischen Ministerpräsident*innen handeln. 

Der NRW-Appell – ein Zusammenschluss von 130 Organisationen und Initiativen aus Nordrhein-Westfalen – ist Teil der bundesweiten Kampagne AFD-Verbot.jetzt. In NRW wurden bisher über 120.000 Unterschriften für ein AFD-Verbotsverfahren gesammelt und im Juni persönlich an den Ministerpräsidenten übergeben.

In Berlin wollen wir dann vor dem Bundesrat zu Beginn der Sitzung den NRW Ministerpräsidenten Hendrik Wüst und seine Stellvertreterin Mona Neubaur  daran erinnern, was sie uns in dem Gespräch am 18. Juni versprochen haben – denn mittlerweile ist das Gutachten der Gesellschaft für Freiheitsrechte in der Öffentlichkeit und hat die Anhörung in Thüringen in der vergangenen Woche gezeigt, dass die Chancen gut stehen für ein erfolgreiches Verbotsverfahren. Wir freuen uns, dass Mona Neubaur unsere Kundgebung besuchen wird.

Mit dabei auf der Kundgebung ist der Tilly Fisch von Jacques Tilly (Tilly ist ein Düsseldorfer Künstler und Wagenbauer, der für seine provokanten Wagenbauten im Düsseldorfer Karneval bekannt ist und dafür auch schon in Moskau für einen Karnevalswagen mit Putin als Motiv ) tourt durch Deutschland nach Berlin, um für das Verbot der AfD zu werben.

Zu den Kundgebungen laden wir gemeinsam mit örtlichen Partnerorganisationen ein. Es soll die Dringlichkeit des Verbotsverfahrens deutlich gemacht und Angriffe auf die Vertreter*innen dieser Forderung zurückgewiesen werden. So soll z.B. der VVN-BdA e.V vom Berliner Finanzamt . wegen ihrer Teilnahme an der Kampagne „AfD Verbot.jetzt“ die Gemeinnützigkeit entzogen werden.

„Die Stationen auf unserem Weg zeigen: Wir sind nicht allein. Von Nordrhein-Westfalen bis Berlin wächst die Zahl derer, die ein AFD-Verbot fordern“, sagt Klaus Rees vom NRW-Appell in Ostwestfalen.
Das werden wir mit einer Tour nach Berlin deutlich machen. Wir werden in einem Korso mit unserem Fisch nach Berlin fahren. Auf seinem Weg nach Berlin macht der Fisch Halt in

  • 14.10., 13 Uhr – 14 Uhr – Bielefeld, Jahnplatz
  • 14.10., 16 Uhr – 18 Uhr – Hannover, Kröpcke
  • 15.10., 14 Uhr – 15.30 Uhr – Magdeburg, Hasselbachplatz
  • 15.10., 18 Uhr – 19 Uhr – Potsdam, Platz vor dem Landtag

Die Abschottung der Welt: Als Juden vor verschlossenen Grenzen standen. 1933–1945 

15. Oktober 2026

Montag, 19. Oktober 2026, 18.30 Uhr
Café Sibylle, Karl-Marx-Allee 72, 10243 Berlin- F´hain
Antifa Jour Fixe der Berliner VVN-BdA

In ihrem Buch zeichnet Susanne Heim nach, wie der NS-Staat ab 1933 die Juden nicht nur entrechtete, verfolgte und vertrieb, sondern gleichzeitig durch Enteignung und eine perfide Bürokratie ihre Flucht verunmöglichte.

Erstmals historisch aufgearbeitet skizziert Susanne Heim, wie die Strategie der Nazis ihr Pendant in der Abschottungspolitik der Staatengemeinschaft fand. Sie dokumentiert eindrücklich das absolute Scheitern der internationalen Flüchtlingspolitik- bevor die Vernichtungspolitik begann.

Parallelen zur heutigen flüchtlingsfeindlichen Abschottungspolitik Deutschlands und Europas drängen sich geradezu auf.

Antifa Jour Fixe der Berliner VVN-BdA e.V.
Immer am 3. Montag im Monat, immer um 18.30 Uhr
und immer im Café Sibylle. Eintritt frei

Warnung an das BSW

2. Oktober 2026

geschrieben von VVN-BdA Bundesausschuss

2. Oktober 2026

Antifaschismus, BSW, Landtag, Sachsen-Anhalt

Die VVN-BdA warnt das BSW eindringlich davor, aus machtpolitischen Gründen heraus die AfD-Pläne zur antidemokratischen Umgestaltung der Landtagsausschüsse mitzutragen und vor allem die Wahl eines AfD-Politikers zum Ministerpräsidenten von Sachsen-Anhalt zu ermöglichen. Das BSW würde damit einer im Kern faschistischen Partei den Weg zur direkten Machtausübung in einem Bundesland ermöglichen.

Die Beschlusslage des BSW steht dem Anliegen der VVN-BdA diametral gegenüber. Wir fordern alle Mitglieder des BSW, die auch Mitglieder der VVN-BdA sind, auf, antifaschistisch Haltung zu zeigen und entsprechend zu handeln.

VVN-BdA Bundesausschuss

Antifaschismus bleibt gemeinnützig!

1. September 2026

Berliner Finanzamt reagiert auf rechte Kampagne gegen die VVN-BdA und droht mit Entzug der Gemeinnützigkeit

Das Berliner Finanzamt für Körperschaften I fordert von der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschist*innen (VVN-BdA) eine vorzeitige Abgabe der Steuererklärung für die Jahre 2024 und 2025 und droht damit, ihr die Gemeinnützigkeit abzuerkennen. Begründet wird dieser Schritt damit, „dass auch die aktuelle Kampagne zum AfD-Verbot sowie die damit im Zusammenhang stehenden Aktivitäten der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten (VVN-BdA) e.V. deren Gemeinnützigkeit gefährden kann.“

Das ist ein Angriff auf die demokratische Zivilgesellschaft. Für uns ist klar: Engagement gegen die im Kern faschistische AfD ist gemeinnützig – mehr noch: ein AfD-Verbot ist notwendig, um Demokratie und die Achtung der Menschenrechte zu bewahren! Mit dieser Forderung befinden wir uns in guter Gesellschaft von mehr als 1.000 Juristinnen und Juristen, die sich damit Anfang August zu Wort gemeldet haben.

Dieser Angriff kommt, nachdem der rechtskonservative Jura-Professor Boehme-Neßler (SPD-Mitglied und AfD-Apologet) „die Berliner Finanzverwaltung“ unter Stefan Evers bereits im Juni aufgefordert hatte, die Prüfung unserer Gemeinnützigkeit zu veranlassen und anschließend verschiedene extrem rechte Medien von Apollo News über die Junge Freiheit bis Nius und zuletzt die rechtskonservative WELT dies aufgegriffen haben. Das Berliner Finanzamt macht sich nun zum Erfüllungsgehilfen mehrerer Medien im Umfeld der AfD.

Wir sind dem Erbe der Widerstandskämpfer*innen und Verfolgten des Nazi-Regimes verpflichtet, die unsere Vereinigung 1947 gegründet haben. Das „Nie wieder!“ für das sie zeitlebens standen, verpflichtet uns zum entschiedenen Handeln gegen die AfD – denn sie tritt das geistige und politische Erbe der damaligen Täter*innen an. Sie steht für eine Politik, die die Freiheit und Unversehrtheit aller – in erster Linie jedoch aufgrund von Herkunft, Geschlecht, sexueller Orientierung oder Behinderung diskriminierter Menschen und ihrer politischen Gegner*innen – bedroht. Sie ist eine Gefahr für die Demokratie, wie zuletzt das umfangreiche und interdisziplinär erarbeitete Gutachten der Gesellschaft für Freiheitsrechte zeigte. Ihr gegenüber kann es keine Neutralität geben.

Die VVN-BdA war bereits wenige Jahre nach ihrer Gründung massiven Repressionen ausgesetzt. Die frühe Bundesrepublik versuchte mehrfach die VVN zu verbieten. In der DDR wurde unsere Vereinigung 1953 zwangsaufgelöst. 2019 wurde schon einmal versucht, uns die Gemeinnützigkeit abzuerkennen. Auch dank einer breiten gesellschaftlichen Solidarität gelang es uns, zu belegen, dass die Gründe dafür haltlos waren und die Gemeinnützigkeit im Widerspruchsverfahren zurückzuerlangen.

Die Forderung, faschistische Parteien zu verbieten, gehört für uns zu den notwendigen Lehren aus dem deutschen Faschismus.  2007 starteten wir die Kampagne „nonpd – NPD-Verbot jetzt!“, bei der sich 175.000 Menschen der Forderung nach dem Verbot der damaligen NPD (heute „Die Heimat“) stark machten. Das war nie ein Grund, unsere Gemeinnützigkeit infrage zu stellen. Der Unterschied zwischen NPD und AfD besteht in erster Linie darin, dass die AfD aktuell wesentlich bedeutender und somit gefährlicher ist, als es die NPD je wurde.

Die Verteidigung der Demokratie und der Menschenwürde bedarf einer lebendigen und kämpferischen Zivilgesellschaft. Dieses Engagement muss gemeinnützig bleiben!

Wie ihr uns unterstützen könnt:

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Unter dem Link:
https://vvn-bda.de/hintergrundinformationen-gemeinnuetzigkeit/  findet
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Wichtige Links:
📌 Petition:
https://weact.campact.de/petitions/antifaschismus-muss-gemeinnutzig-bleiben

📌 Mitglied werden: https://vvn-bda.de/mitglied-werden/
📌 Statement der VVN-BdA:
https://vvn-bda.de/antifaschismus-muss-gemeinnuetzig-bleiben/
📌 Erklärung des Holocaust-Überlebenden und VVN-Mitglieds Ernst
Grube:
https://vvn-bda.de/im-besten-sinn-gemeinnuetzig-erklaerung-von-ernst-grube-zum-angedrohten-entzug-der-gemeinnuetzigkeit-der-vvn-bda/

2019 wurde uns schon einmal die Gemeinnützigkeit aberkannt. Auch dank einer breiten gesellschaftlichen Diskussion gelang es uns, die Gemeinnützigkeit im Widerspruchsverfahren zurückzuerlangen und zu
beweisen, dass die Gründe für die Aberkennung haltlos waren. Wir sind optimistisch, dass es uns mit eurer Unterstützung gelingt, unserenStatus als gemeinnütziger Verein auch dieses Mal zu behaupten.

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