Berliner VVN-BdA e.V. erhält Gemeinnützigkeit – endlich!

26. April 2021

Quellbild anzeigen

 Pressemitteilung  der Berliner Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschist:innen e.V

Freitag, 23.4.2021

Die Berliner VVN-BdA e.V kann erfreut mitteilen, dass ihr durch das Berliner Finanzamt für die Jahre 2017 – 2019 die Gemeinnützigkeit gewährt wurde. Damit ist das Damoklesschwert eventueller Nachzahlungen an das Berliner Finanzamt für den Berliner Landesverband fürs erste verschwunden und Spenden an die Berliner Organisation können auf Basis dessen weiterhin steuerlich abgesetzt werden.

„Uns erleichtert diese Nachricht ungemein. Mir persönlich ist ein richtiger Stein vom Herzen gefallen als ich den Freistellungsbescheid in den Händen hielt.“ sagte der Geschäftsführer der Berliner VVN-BdA, Markus Tervooren. Er fügte hinzu: Wir danken allen, auch jenen Parlamentarier:innen, die die Berliner VVN-BdA im Kampf um unsere Gemeinnützigkeit unterstützt haben. Wir hoffen, dass jetzt auch die Bundesorganisation ihren Freistellungsbescheid für die Jahre 2016-2018 erhält.“

Die Bundesorganisation der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten kämpft seit Ende 2019 für die Anerkennung ihrer Gemeinnützigkeit durch das Berliner Finanzamt. Auslöser der Auseinandersetzung ist die Nennung der Bundesvorsitzenden der VVN-BdA und der Sitz der Bundesorganisation in den Berichten des bayrischen Verfassungsschutzes in denen behauptet wird die VVN-BdA sei „linksextremistisch beeinflusst“.

Diese Unterstellung hat der bayrische Verfassungsschutz für das Jahr 2019 nicht wiederholt und nennt nunmehr allein die bayrische Landesvereinigung der VVN-BdA. Daraufhin erhielt die Bundesorganisation für 2019 die Nachricht vom Berliner Finanzamt, dass der Anerkennung der Gemeinnützigkeit für 2019 und den Folgejahren nichts mehr im Weg stünde. Auf den Bescheid für die Jahre 2016-2018 wartet die Bundesvereinigung noch, ist aber optimistisch, dass die Bedenken auf Seiten des Finanzamtes ausgeräumt werden können.

Die Berliner VVN-BdA war im Zuge dieser Auseinandersetzung der turnusmäßig beantragte und in den Vorjahren anstandslos gewährte Freistellungsbescheid mit Verweis auf die Bundesorganisation verwehrt worden. Die nun erfolgte Zustellung des Freistellungsbescheides für die Berliner Organisation lässt hoffen, dass die Vernunft in der Berliner Senatskanzlei für Finanzen obsiegt.

Markus Tervooren | Geschäftsführer
Berliner Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes –
Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten e.V.
[Berliner VVN-BdA e.V.]

Magdalenenstraße 19
10365 Berlin
Tel.: +49 (0)30 55 57 90 83-0
Fax:  +49 (0)30 55 57 90 83-9
http://berlin.vvn-bda.de